Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen und im ganzem Norden!
Auch in: Delmenhorst, Ganderkesee, Weyhe, Stuhr, Oyten, Ritterhude, Achim, Ohz., Lilienthal, Syke etc.
Wir beraten Sie bundesweit auch per Telefon- oder Online-Beratung.
Ihr Begleiter bei Kündigung, Aufhebungsvertrag & Abfindung
1. Kostenloses, unverbindliches Erstgespräch anfragen ✔
2. Rückmeldung i.d.r. innerhalb von 24 Stunden erhalten ✔
3. Ehrliche Beratung ob sich ein Vorgehen für Sie rechnet, dann gemeinsam weitere Schritte besprechen ✔
Erfahrender Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen und Umzu

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigungsschutz in Bremen
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Haben Sie eine Kündigung erhalten? In der Kanzlei zum Roland ist Ihr Fall stets Chefsache. Mir ist eine offene und klare Kommunikation wichtig – wir betrachten Ihre Situation aus allen Perspektiven und finden gemeinsam den besten Weg, um Ihre Rechte zu schützen.
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Kontaktieren Sie mich noch heute für ein unverbindliches Gespräch – ich helfe Ihnen, Ihre Optionen nach der Kündigung zu klären.
Hanseatisch. Persönlich. Ehrlich.
Kündigung erhalten?
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Melden Sie sich noch heute für ein kostenloses Erstgespräch!
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In der Kanzlei zum Roland setzen wir uns für Ihr Recht ein – auch gegen starke Gegner. Egal, ob es um die Kündigung durch den Arbeitgeber oder andere arbeitsrechtliche Themen geht, wir sind für Sie da und vertreten Ihre Interessen professionell.
Unsere Schwerpunkte:
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Kündigungsschutzklage – Wir prüfen Ihre Kündigung und setzen Ihre Rechte vor Gericht durch.
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Fristlose Kündigung – Auch bei einer fristlosen Kündigung haben Sie Rechte, die wir schützen.
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Abfindung – Lassen Sie sich zu Ihrem Anspruch auf Abfindung beraten und verhandeln Sie mit uns eine faire Lösung.
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Aufhebungsvertrag – Wir prüfen, erstellen und verhandeln für Sie rechtssichere Aufhebungsverträge, die Ihre Interessen wahren.
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Prüfung von Arbeitsverträgen – Wir überprüfen Ihre Arbeitsverträge auf unfaire Klauseln und sorgen für faire Bedingungen.
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Abmahnung – Eine unberechtigte Abmahnung kann schwerwiegende Folgen haben. Wir helfen Ihnen, sich zu wehren.
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Arbeitszeugnis – Sie haben Anspruch auf ein faires Arbeitszeugnis. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung.
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Mobbing und Diskriminierung – Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Wir kämpfen für Ihre Rechte.
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Recht auf Teilzeit und Elternzeit – Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Ansprüche auf Teilzeit oder Elternzeit rechtlich durchsetzen können.
Und viele weitere Themen, die das Arbeitsrecht betreffen – wir setzen uns für Sie ein.
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Warum wir der richtige Partner für Sie sind:
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Fachkompetenz im Kündigungsschutz: Mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht und speziell im Kündigungsschutz bieten wir Ihnen fundierte Beratung und Unterstützung.
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Vertrauen und Transparenz: Ihr Fall ist bei uns Chefsache. Wir besprechen Ihre Situation offen und ehrlich und finden gemeinsam den besten Lösungsweg.
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Engagierte Vertretung: Ihr Recht auf faire Behandlung und eine gerechte Abfindung ist bei uns in guten Händen. Wir kämpfen für Ihr Recht.
Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie wir Ihre Rechte schützen können. Wir sind für Sie da – auch in schwierigen Zeiten.
KONTAKT
Erstgespräch kostenslos!
Pagentorner Str. 59-60, 28203 Bremen, Germany
Rückmeldung i.d.R. innerhalb von 24 Stunden!
Wir sind Mo.-Fr. von 08:00 Uhr - 19:00 Uhr für Sie da!

Arbeitsrecht in Bremen und Umzu
Wie kann ich Sie unterstützen?

Alle Bereiche des Arbeitsrechts
Gemeinsam erfolgreich!
Hier sind Sie richtig für alle Themen rund um das Arbeitsrecht (insbesondere bei Kündigungen). Mein Anliegen: Die beste individuelle Beratung für Sie!
Die Kanzlei zum Roland versteht sich als traditionell aufgestellte bremische Kanzlei, die sich Ihrer hanseatischen Wurzeln bewusst ist. Für eine hanseatische Ausrichtung der Kanzlei braucht man keine großen Rechtsausführungen. Uns reichen die 4 hanseatischen Prinzipien:
Ehrlichkeit, Verlässlichkeit, Loyalität & Verantwortung.

Kündigung erhalten ?
Jetzt handeln!
Wenn eine Kündigung ausgesprochen ist, kann der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben.
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In den meisten Fällen der Kündigungsschutzklage ist nicht die Weiterbeschäftigung das Ziel, sondern das Aushandeln einer Abfindung. Dies gilt für betriebsbedingten, personenbedingten (Verhalten, Krankheit etc.) oder auch bei der außerordentlichen (= fristlosen) Kündigung.
Arbeitsrechtliche Prozesse sind für den Arbeitgeber oft mit Risiken verbunden. Daher enden viele Prozess in einem Vergleich. Für den Abschluss eines sachgerechten Vergleichs ist unbedingt professionelle Hilfe erforderlich. Zögern Sie nicht unser Beratungsangebot anzunehmen.
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Wenn übrigens vor Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder bereits vor der Kündigung Rechtsrat von uns eingeholt wird, lässt sich oftmals durch einen gut durchdachten Aufhebungsvertrag ein Prozess im Vorfeld vermeiden. Nehmen Sie auch hierzu gerne Kontakt auf.
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Abfindung & Aufhebungsvertrag
Damit wir das beste für Sie herausholen!
Bei der Beendigung von Arbeitsverträgen -besonders nach ausgesprochener Kündigung- stellen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Frage, ob ein Recht auf Abfindung besteht. Hier sollte unbedingt ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu Rate gezogen werden!
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Eine Abfindung wird immer dann bezahlt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschließen die Arbeit durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. Aber auch hier warten viele Fallstricke, wenn der Aufhebungsvertrag nicht professionell begleitet wird. Schlimmstenfalls könnte er gänzlich unwirksam sein, was im Ergebnis dazu führt, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird.
Dies dürfte von keiner der Parteien gewünscht sein. Für den Arbeitgeber kommt das Risiko hinzu, dass er entweder zu viel zahlt oder sich neben dem Aufhebungsvertrag auch anderen Ansprüchen ausgesetzt sieht. Für den Arbeitnehmer liegt das Risiko in einer zu niedrig ausgehandelten Abfindung sowie in einer möglichen Sperre von bis zu 3 Monaten beim Arbeitslosengeld.
Diese Risiken stellen nur einen kleinen Ausschnitt an Fallstricken dar. Wenn Sie davor sind, einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln oder das Ende der Beschäftigung naht, lassen Sie sich unbedingt professionell beraten:
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Kündigung erhalten? Checkliste: Jetzt Abfindung prüfen lassen!
Rechtliche Vertretung mit Respekt
Eine Kündigung ist immer ein schwerer Einschnitt in das eigene Leben. Ganz gleich ob es eine Eigenkündigung ist oder ob man die Kündigung vom Arbeitgeber erhalten hat. In dieser Phase sind zwei Dinge wichtig:
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Ruhe bewahren - wir sind für Sie da!
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Zögern Sie nicht das Beratungsangebot der Kanzlei anzunehmen. Für eine Kündigungschutzklage bleiben nur 3 Wochen. Auch wenn Sie nicht per se gegen die Kündigung vorgehen wollen, ist sie ein probates Mittel um einen gerechten Aufhebungsvertrag, mit einer entsprechenden Abfindung, abschließen zu können.
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Wir prüfen Ihren Fall in gebotener Eile, aber mit aller Sorgfalt, was nun zu unternehmen ist: Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, für ein kostenfreies Erstgespräch.

Alle Fragen des Arbeitsrechts
Erfahrung. Kompetenz. Wertschätzung
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Kündigung des Arbeitgebers
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Eigenkündigung
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Fristlose Kündigung
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Prüfung Arbeitsvertrag
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Abmahnung
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Arbeitszeugnis
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Wettbewerbsverbote
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TVöD
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Überstunden
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Arbeitszeitkonto
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Home-Office
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Beratung bei Mobbing
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Recht auf Teilzeit
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Recht auf Elternzeit
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Mutterschutz
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Arbeitsrecht für Betriebsräte
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Beratung für leitende Angestellte

Über die Kanzlei zum Roland
Die Kanzlei behandelt in erster Linie alle Rechtsfragen auf dem Gebiet rund um das Arbeitsverhältnis. Das heißt, dass auch alle angrenzenden und überschneidenden Rechtsgebiete bearbeitet werden (Beamtenrecht / Unternehmensrecht (Gesellschaftsrecht) / Zivilrecht).
Ganz gleich, ob es sich dabei um ein Arbeitsverhältnis in der freien Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst handelt.
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In meinen vorherigen Stationen in großen internationalen Wirtschaftskanzleien in Hamburg war ich bereits für Unternehmen auf Arbeitgeberseite als auch für Arbeitnehmer im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren erfolgreich tätig. Ich kann dabei auf eine dreistellige Zahl an gerichtlichen Verfahren zurückblicken; außergerichtliche Verfahren nicht einmal mitgezählt.
Ich habe in diesem Rahmen u.a. mit großen international agierenden Unternehmen und ebenfalls mit Arbeitnehmern erfolgreich zusammengearbeitet. Hierbei ist es für mich wichtig, die Interessen meiner Mandantschaft zu verstehen, um eine maßgeschneiderte Lösung herbeizuführen.
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Eine Massenabfertigung mit Standardvergleichen, wie man sie aus vielen Arbeitsrechtsprozessen kennt, liegt mir fern.
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Ihr Fall ist bei der Kanzlei zum Roland immer Chefsache! Mir persönlich ist auch eine offene Kommunikation wichtig. Das heißt wir beleuchten Ihren Fall aus allen Winkeln und finden gemeinsam den richtigen Weg.
Eine qualitativ hochwertige Bearbeitung Ihrer Angelegenheit hat oberste Priorität und die Kanzlei steht Ihnen vom Anfang bis zum Ende zur Seite. Ganz gleich, ob wir Sie anwaltlich beraten im Kündigungsschutz, bei der Abfindung oder bei einem Aufhebungsvertrag. Wir beraten Sie auch über die Grenzen Bremen hinaus.
Verlässlich, gelassen und eloquent: Das ist die Kanzlei zum Roland, die jedem Umgang mit Ihnen eine persönliche Note verleiht, während jeder neue Fall professionell angegangen wird. Melden Sie sich noch heute bei uns. Ich bin mir sicher: Wir finden gemeinsam eine Lösung.
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Wir sind Mo.-Fr. von 08:00 Uhr - 19:00 Uhr für Sie da!
