Anwalt für Arbeitsrecht - Vertretung in Bremen, Hamburg und im ganzem Norden!
Auch in: Delmenhorst, Ganderkesee, Weyhe, Stuhr, Oyten, Ritterhude, Achim, Ohz., Lilienthal, Syke etc.
Wir beraten Sie bundesweit auch per Telefon- oder Online-Beratung.
Ihr Begleiter bei Kündigung, Aufhebungsvertrag & Abfindung
1. Unverbindliches Erstgespräch anfragen ✔
2. Rückmeldung i.d.r. innerhalb von 24 Stunden erhalten ✔
3. Ehrliche Beratung ob sich ein Vorgehen für Sie rechnet, dann gemeinsam weitere Schritte besprechen ✔
Erfahrender Anwalt für Arbeitsrecht in Bremen und Umzu

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigungsschutz in Bremen, Hamburg und im ganzen Norden.
Beratung von Arbeitnehmern, Führungskräften und leitenden Angestellten
Haben Sie eine Kündigung erhalten?
Viele Kündigungen sind angreifbar oder führen zu einer Abfindung. Lassen Sie Ihre Kündigung deshalb frühzeitig anwaltlich prüfen. Gerade bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen lassen sich häufig individuelle Lösungen und Abfindungen verhandeln
In der Kanzlei zum Roland ist Ihr Fall stets Chefsache. Mir ist eine offene und klare Kommunikation wichtig – wir betrachten Ihre Situation aus allen Perspektiven und finden gemeinsam den besten Weg, um Ihre Rechte zu schützen.
Kontaktieren Sie mich noch heute für ein unverbindliches Gespräch – ich helfe Ihnen, Ihre Optionen nach der Kündigung zu klären.
Wir vertreten regelmäßig:
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Arbeitnehmer mit hohem Einkommen
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Führungskräfte
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leitende Angestellte
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Manager
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Geschäftsführer
Hanseatisch. Persönlich. Ehrlich.
Kündigung oder Aufhebungsangebot erhalten?
Melden Sie sich noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch.
In der Kanzlei zum Roland setzen wir uns für Ihr Recht ein – auch gegen starke Arbeitgeber. Egal, ob es um eine Kündigung durch den Arbeitgeber, einen Aufhebungsvertrag oder andere arbeitsrechtliche Themen geht: Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer engagiert und professionell.
Wir vertreten regelmäßig Arbeitnehmer aus unterschiedlichsten Branchen und Positionen – vom Angestellten bis hin zu Führungskräften und leitenden Angestellten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit:
Kündigungsschutzklage
Wir prüfen Ihre Kündigung und vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Ziel ist es häufig, eine angemessene Abfindung oder eine andere vorteilhafte Lösung für Sie zu erreichen.
Fristlose Kündigung
Bei einer fristlosen Kündigung ist schnelles Handeln besonders wichtig. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Abfindung verhandeln
In vielen Kündigungsschutzverfahren besteht die Möglichkeit, eine Abfindung zu erzielen. Wir beraten Sie zu Ihren Chancen und verhandeln für Sie eine möglichst gute Lösung mit Ihrem Arbeitgeber.
Aufhebungsvertrag prüfen und verhandeln
Aufhebungsverträge enthalten oft Risiken, bieten aber auch Verhandlungsspielraum. Wir prüfen den Vertrag und unterstützen Sie dabei, eine möglichst vorteilhafte Regelung zu erreichen.
Arbeitszeugnis und Gesamtregelung
Neben der Abfindung spielt auch das Arbeitszeugnis häufig eine zentrale Rolle für die weitere berufliche Zukunft. Wir achten darauf, dass neben finanziellen Aspekten auch Zeugnis, Freistellung, Bonusansprüche oder andere Punkte in einer für Sie möglichst vorteilhaften Gesamtlösung geregelt werden.
Gerade bei Führungskräften oder Beschäftigten in größeren Unternehmen und Konzernen lassen sich häufig individuelle Lösungen erreichen, die über eine reine Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinausgehen.
Wir beraten Sie außerdem bei weiteren arbeitsrechtlichen Fragen, zum Beispiel bei:
• Abmahnungen
• Prüfung von Arbeitsverträgen
• Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung im Kündigungsschutzrecht und vertrete Arbeitnehmer regelmäßig bei Kündigungen und Abfindungsverhandlungen.
Vertrauen und Transparenz
Ihr Fall ist bei uns Chefsache. Wir besprechen Ihre Situation offen und entwickeln gemeinsam eine klare Strategie.
Engagierte Vertretung
Warum wir der richtige Partner für Sie sind
Fachkompetenz im Kündigungsschutz
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung im Kündigungsschutzrecht und vertrete Arbeitnehmer regelmäßig bei Kündigungen und Abfindungsverhandlungen.
Vertrauen und Transparenz
Ihr Fall ist bei uns Chefsache. Wir besprechen Ihre Situation offen und entwickeln gemeinsam eine klare Strategie für das weitere Vorgehen.
Individuelle Lösungen
Ob Arbeitnehmer, Führungskraft oder leitender Angestellter – wir setzen uns dafür ein, eine für Sie möglichst vorteilhafte Lösung zu erreichen. Gerade bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen lassen sich häufig individuelle Gesamtregelungen verhandeln.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie wir Ihre Rechte bestmöglich schützen können.
KONTAKT
Jetzt Kündigung prüfen lassen!
Pagentorner Str. 59-60, 28203 Bremen, Germany
Rückmeldung i.d.R. innerhalb von 24 Stunden!
Wir sind Mo.-Fr. von 08:00 Uhr - 19:00 Uhr für Sie da!

Arbeitsrecht in Bremen und Umzu
Wie kann ich Sie unterstützen?

Alle Bereiche des Arbeitsrechts
Gemeinsam erfolgreich!
Hier sind Sie richtig für alle Themen rund um das Arbeitsrecht (insbesondere bei Kündigungen). Mein Anliegen: Die beste individuelle Beratung für Sie!
Die Kanzlei zum Roland versteht sich als traditionell aufgestellte bremische Kanzlei, die sich Ihrer hanseatischen Wurzeln bewusst ist. Für eine hanseatische Ausrichtung der Kanzlei braucht man keine großen Rechtsausführungen. Uns reichen die 4 hanseatischen Prinzipien:
Ehrlichkeit, Verlässlichkeit, Loyalität & Verantwortung.

Kündigung erhalten ?
Jetzt handeln!
Wenn eine Kündigung ausgesprochen ist, kann der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben.
In den meisten Fällen der Kündigungsschutzklage ist nicht die Weiterbeschäftigung das Ziel, sondern das Aushandeln einer Abfindung. Dies gilt für betriebsbedingten, personenbedingten (Verhalten, Krankheit etc.) oder auch bei der außerordentlichen (= fristlosen) Kündigung.
Arbeitsrechtliche Prozesse sind für den Arbeitgeber oft mit Risiken verbunden. Daher enden viele Prozess in einem Vergleich. Für den Abschluss eines sachgerechten Vergleichs ist unbedingt professionelle Hilfe erforderlich. Zögern Sie nicht unser Beratungsangebot anzunehmen.
Wenn übrigens vor Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder bereits vor der Kündigung Rechtsrat von uns eingeholt wird, lässt sich oftmals durch einen gut durchdachten Aufhebungsvertrag ein Prozess im Vorfeld vermeiden. Nehmen Sie auch hierzu gerne Kontakt auf.

Abfindung & Aufhebungsvertrag
Damit wir das beste für Sie herausholen!
Bei der Beendigung von Arbeitsverträgen -besonders nach ausgesprochener Kündigung- stellen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Frage, ob ein Recht auf Abfindung besteht. Hier sollte unbedingt ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu Rate gezogen werden!
Eine Abfindung wird immer dann bezahlt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschließen die Arbeit durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. Aber auch hier warten viele Fallstricke, wenn der Aufhebungsvertrag nicht professionell begleitet wird. Schlimmstenfalls könnte er gänzlich unwirksam sein, was im Ergebnis dazu führt, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird.
Dies dürfte von keiner der Parteien gewünscht sein. Für den Arbeitgeber kommt das Risiko hinzu, dass er entweder zu viel zahlt oder sich neben dem Aufhebungsvertrag auch anderen Ansprüchen ausgesetzt sieht. Für den Arbeitnehmer liegt das Risiko in einer zu niedrig ausgehandelten Abfindung sowie in einer möglichen Sperre von bis zu 3 Monaten beim Arbeitslosengeld.
Diese Risiken stellen nur einen kleinen Ausschnitt an Fallstricken dar. Wenn Sie davor sind, einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln oder das Ende der Beschäftigung naht, lassen Sie sich unbedingt professionell beraten:

Kündigung erhalten? Checkliste: Jetzt Abfindung prüfen lassen!
Rechtliche Vertretung mit Respekt
Eine Kündigung ist immer ein schwerer Einschnitt in das eigene Leben. Ganz gleich ob es eine Eigenkündigung ist oder ob man die Kündigung vom Arbeitgeber erhalten hat. In dieser Phase sind zwei Dinge wichtig:
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Ruhe bewahren - wir sind für Sie da!
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Zögern Sie nicht das Beratungsangebot der Kanzlei anzunehmen. Für eine Kündigungschutzklage bleiben nur 3 Wochen. Auch wenn Sie nicht per se gegen die Kündigung vorgehen wollen, ist sie ein probates Mittel um einen gerechten Aufhebungsvertrag, mit einer entsprechenden Abfindung, abschließen zu können.
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Wir prüfen Ihren Fall in gebotener Eile, aber mit aller Sorgfalt, was nun zu unternehmen ist: Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, für ein kostenfreies Erstgespräch.

Alle Fragen des Arbeitsrechts
Erfahrung. Kompetenz. Wertschätzung
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Kündigung des Arbeitgebers
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Eigenkündigung
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Fristlose Kündigung
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Prüfung Arbeitsvertrag
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Abmahnung
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Arbeitszeugnis
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Wettbewerbsverbote
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TVöD
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Überstunden
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Arbeitszeitkonto
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Home-Office
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Beratung bei Mobbing
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Recht auf Teilzeit
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Recht auf Elternzeit
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Mutterschutz
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Arbeitsrecht für Betriebsräte
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Beratung für leitende Angestellte

Über die Kanzlei zum Roland
Die Kanzlei behandelt in erster Linie alle Rechtsfragen auf dem Gebiet rund um das Arbeitsverhältnis. Das heißt, dass auch alle angrenzenden und überschneidenden Rechtsgebiete bearbeitet werden (Beamtenrecht / Unternehmensrecht (Gesellschaftsrecht) / Zivilrecht).
Ganz gleich, ob es sich dabei um ein Arbeitsverhältnis in der freien Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst handelt.
In meinen vorherigen Stationen in großen internationalen Wirtschaftskanzleien in Hamburg war ich bereits für Unternehmen auf Arbeitgeberseite als auch für Arbeitnehmer im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren erfolgreich tätig. Ich kann dabei auf eine dreistellige Zahl an gerichtlichen Verfahren zurückblicken; außergerichtliche Verfahren nicht einmal mitgezählt.
Ich habe in diesem Rahmen u.a. mit großen international agierenden Unternehmen und ebenfalls mit Arbeitnehmern erfolgreich zusammengearbeitet. Hierbei ist es für mich wichtig, die Interessen meiner Mandantschaft zu verstehen, um eine maßgeschneiderte Lösung herbeizuführen.
Eine Massenabfertigung mit Standardvergleichen, wie man sie aus vielen Arbeitsrechtsprozessen kennt, liegt mir fern.
Ihr Fall ist bei der Kanzlei zum Roland immer Chefsache! Mir persönlich ist auch eine offene Kommunikation wichtig. Das heißt wir beleuchten Ihren Fall aus allen Winkeln und finden gemeinsam den richtigen Weg.
Eine qualitativ hochwertige Bearbeitung Ihrer Angelegenheit hat oberste Priorität und die Kanzlei steht Ihnen vom Anfang bis zum Ende zur Seite. Ganz gleich, ob wir Sie anwaltlich beraten im Kündigungsschutz, bei der Abfindung oder bei einem Aufhebungsvertrag. Wir beraten Sie auch über die Grenzen Bremen hinaus.
Verlässlich, gelassen und eloquent: Das ist die Kanzlei zum Roland, die jedem Umgang mit Ihnen eine persönliche Note verleiht, während jeder neue Fall professionell angegangen wird. Melden Sie sich noch heute bei uns. Ich bin mir sicher: Wir finden gemeinsam eine Lösung.
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